Arbeitgeber aufgepasst!!!

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet
(ganz egal wie groß Ihr Betrieb ist) regelmäßig Ihre elektrischen Betriebsmittel prüfen
zu lassen.
Neugeräte müssen ebenfalls vor Inbetriebnahme die E-Prüfung durchlaufen.

Weitere Informationen zur aktuellen DGUV Vorschrift 4 erhalten Sie unter

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/vorschrift4.pdf

Im eventuellen Schadensfall, kann die BG oder Ihre Versicherung die Regulierung des Schadens
ablehnen und alle entstandenen Kosten trägt Ihr Unternehmen und im schlimmsten Fall
Sie als Unternehmer persönlich.

Um Ihr unternehmerisches Risiko so gering wie möglich zu halten, bieten wir Ihnen
ein kostenloses Beratungsgespräch mit unserer Arbeitssicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaft,
unserem Elektromeister,  unseren Partnern der „Allianzgruppe“ und der
„Württembergische Versicherung“ an.

Ihre Vorteile für eine Sicherheitsprüfung durch uns:

Prüfungen nach den aktuellen Gesetzen und Normen
Gewährleistung höchster Prüfstandards
Sofort Reparaturservice über eigene Werkstätten
Sichere Dokumentierung der Prüfprotokolle und jederzeit abrufbar
Automatische Erinnerung anstehender Prüftermine
Feste und transparente Preispolitik (Abrechnung pro geprüftes Gerät)
Kurzfristige Reaktionszeiten und Inventarisierung aller Geräte